AGB

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils zum Vertragsschluss aktuellen Fassung für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend Besteller). Unsere AGB in der aktuellen Fassung sind auf unserer Homepage www.rostzentrale.de unter rechtliche Hinweise abrufbar oder werden dem Besteller auf Anforderung zugesandt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, wenn sie nicht ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt werden.

 

2. Angebot und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich. Jeder Vertrag mit uns kommt ausschließlich auf Grundlage unserer AGB zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
An Bestellungen ist der Besteller zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Bestellung durch Auftragsbestätigung oder Lieferung innerhalb dieser Zeit annehmen. Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche schriftlich geltend zu machen.
Wir sind berechtigt, Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen oder Rechnungen zu berichtigen. Ansprüche des Bestellers auf Grund irrtümlich erfolgter offensichtlicher Unrichtigkeiten bestehen nicht.

 

3. Preise und Zahlung
3.1. Die Preise sind Nettopreise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Fracht-, Verpackungs- und Versandkosten. Bei Dauerlieferungs-, Abruf- oder Sukzessivlieferungsverträgen kommen die am Tage der Lieferung geltenden Verkaufspreise zur Anwendung. Erfolgen Lieferungen aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nach dem ursprünglich vorgesehenen Termin und erhöhen sich ab diesem Zeitpunkt die Lohn- und Materialkosten oder die Preise von Vorlieferanten, sind wird berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen. Bestätigte Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.

 

3.2. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang. Eventuell vereinbarter Skonto wird nicht gewährt, wenn sich der Besteller mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung € 10,00 zu berechnen. Bei Zahlungsverzug oder falls gegen den Besteller Insolvenzantrag gestellt ist, werden alle Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

 

3.3. Der Besteller hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder durch uns unbestritten sind. Bei Mängeln kann der Besteller unter Vorliegen der gleichen Voraussetzungen die Zahlung nur in einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten.

 

4. Lieferung
4.1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart, liefern wir ab Werk. Die von uns angegebenen Liefertermine gelten als nur annähernd vereinbart. Feste Liefertermine bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als Fixtermin. Sind wir verpflichtet, eine Sache zu liefern, erfüllen wir diese Pflicht mit Übergabe an den Frachtführer. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Verzögerungen auf Grund von Arbeitskämpfen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z. B. Rohstoffmangel, Betriebsstörung, Naturkatastrophen), die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten oder wir nicht rechtzeitig oder richtig beliefert werden.

 

4.2. Bei Lieferungsverzögerung kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist und uns eine schriftliche Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.

 

4.3. Wir sind berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, wenn und soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Sofern wir zur Montage oder zum Einbau verpflichtet sind, geht die Gefahr mit Abnahme oder mit dem Nutzungsbeginn auf den Besteller über. Wir sind berechtigt Teilabnahmen zu verlangen.

 

4.4. Entstehen nach Vertragsschluss Umstände (z.B. außergerichtlicher Vergleich, negative Bonitätsauskünfte), die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich beeinträchtigen, so können wir unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder der Besteller Sicherheit geleistet hat. Kommt der Besteller diesem Verlangen innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

4.5. Sollte eine Rücknahme vertragsgemäß gelieferter Ware vereinbart sein, werden die Umtriebskosten schriftlich mitgeteilt. Ein Rückgaberecht des Bestellers bei spezifisch für ihn angefertigter Ware besteht in keinem Falle. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, nach Ablauf von zwei Monaten ab Auftragsbestätigung dem Besteller eine Nachfrist von 14 Tagen zur Entgegennahme der Ware zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf können wir nach unserer Wahl Zahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weiterer Schadensersatz bleibt vorbehalten.

 

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung all unserer Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum (Vorbehaltsware).

 

5.2. Der Besteller ist gegen Abtretung der hieraus entstehenden Forderungen berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einen sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller uns bereits jetzt sicherungshalber im vollem Umfange ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren ohne oder nach Weiterverarbeitung bzw. Verbindung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

5.3. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns die Namen seiner Schuldner und die Höhe der Rechnungsforderungen mitzuteilen. Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Verlust und Beschädigungen zu versichern. Machen wir bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers unsere Rechte aus Eigentumsvorbehalt geltend, haben wir das Recht zum Betreten der Räume des Bestellers, um die Vorbehaltsware an uns nehmen zu können.

5.4. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl und auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der im Verwertungsfall realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mindestens 10% übersteigt.

 

6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Der Besteller ist verpflichtet – auch verpackte – Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Ware und unter Angabe der Beanstandung in nachprüfbarer Weise schriftlich anzuzeigen. Nicht bei sorgfältiger Untersuchung erkennbarer Mängel sind in derselben Art und Weise innerhalb derselben Frist ab Entdeckung, längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Erkennbare Transportschäden sind bei Entgegennahme durch den Besteller sofort gegenüber dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen.

 

6.2. Bei Vorliegen eines Mangels sind wir nach unserer Wahl berechtigt, unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen. Eine Nacherfüllung ist erst dann fehlgeschlagen, wenn ein vorhandener Mangel auch nach dem zweiten Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist. Die Rechte des Bestellers im Falle des Fehlschlagens, der Verweigerung und der Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.

 

6.3. Sachmängelansprüche des Bestellers verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1. Nr. 2, 479 Abs. 1, 634a Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmungen und Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.

 

6.4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere Farbe und Ausführung, bei natürlicher Nutzung oder bei Schäden, die nach Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Wartung oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen.

 

6.5. Wir haften stets nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben und für alle von uns sowie von unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

 

6.6. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir außer in den Fällen nach Abs. 6.5. nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unsere Haftung ist in diesem Fall bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei verspäteten und/oder Fehllieferungen haften wir außer den in Abs. 6.5. genannten Fällen nicht für Folgeschäden.

 

7. Montage- und Werkverträge
Für die Durchführung von Montage- und Werkverträgen geltend ergänzend die AGB Werkverträge.

 

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
8.1. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Versandort, für Zahlungen unser Geschäftssitz.

 

8.2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist nach unserer Wahl Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag – auch für Wechsel- und Scheckklagen – unser Geschäftsitz oder der Sitz des Bestellers. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

8.3. Für alle Verträge zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.